Herzlich willkommen auf der Internetseite des Fördervereins der Markuskirche e.V.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über
unseren Verein, unsere Projekte und unsere Ver-
anstaltungen. Sehen Sie sich ruhig in Ruhe um,
und wenn Sie mögen, unterstützen Sie unsere
Arbeit mit einer Spende.
Unser Verein
Der Förderverein Markuskirche e.V. wurde 2005 von engagierten Gemeinde-
gliedern gegründet.
Da die Einnahmen aus Kirchensteuern in den letzten Jahren stark rückläufig waren und auch heute noch sind, war es erforderlich, sich über eine neue Form der Finanzierung unserer Gemeindearbeit Gedanken zu machen. Schnell wurde klar, dass die Gründung eines Fördervereins eine gute Möglichkeit bietet.
Da unsere Arbeit durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, können
die Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
Der Förderverein will alle Ansprechen,
- die die Gemeindearbeit finanziell oder mit persönlichem Engagement
unterstützen wollen.
- die gezielt Projekte, Kreise oder Gruppen in unserer Gemeinde unter-
stützen wollen
- die genau wissen wollen, wie ihre Spenden verwendet werden
- die zur Zeit keine Kirchensteuer zahlen und die Gemeinde unterstüt-
zen wollen
- die eine Alternative zum freiwilligen Kirchgeld suchen.
Ziele und Aufgaben
Wir wollen ein aktives und attraktives Gemeindeleben erhalten
Hierzu gehört natürlich die Instandhaltung der Einrichtung unserer Markuskirche
genauso, wie die Unterstützung der einzelnen Gruppen und Kreise innerhalb der
Gemeindearbeit. Dies geschieht zum einen durch finanzielle Unterstützung, zum
anderen aber auch durch persönlichen Einsatz. In unseren Augen ist es sehr wich-
tig, durch neue Ideen die Angebote unserer Gemeinde ständig zu aktualisieren
und zu erweitern. Nur so kann eine attraktive und aktive Gemeinde erhalten blei-
ben und ausgeweitet werden.
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereines
§ 3 Selbstlosigkeit
§ 4 Haftung
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeitrag
§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Satzungsänderung
§ 11 Kassenprüfung
§ 12 Beurkundung von Beschlüssen
§ 13 Auflösung des Vereines
Anlage 1 Glaubensleitsätze der evangelischen Allianz
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein Markuskirche e.V."
2. Er hat den Sitz in Lüdenscheid
3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Lüdenscheid
eingetragen
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein verfolgt folgende Zwecke:
a. Die Erhaltung und Förderung missionarischer aber auch
diakonischer Gemeinde-und Jugendarbeit des Wehberger
Pfarrbezirkes der Christus-Kirchengemeinde.
b. Die Instandhaltung der Markuskirche.
c. Die Instandhaltung und den Ausbau der Ausstattung der
Markuskirche.
Die Förderung kann durch personal- und sachbezogene Zu-
schüsse und Entsendung von Mitarbeitern in die Gemeindear-
beit der Markuskirchen-
2. Der Verein untersteht nicht dem Presbyterium der Christus-
Kirchengemeinde, unterstellt aber die von ihm bezuschussten
und entsandten Mitarbeiter voll der Leitung und Dienstanwei-
sung durch das Presbyterium.
3. Sachkostenzuschüsse können nur in dem Fall gewährt wer-
den, wenn Haushaltsmittel der Christus-Kirchengemeinde
nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung
stehen.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
erhalten.
4. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei der
Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des
Vereinsvermögens erhalten.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Haftung
Für etwaige namens des Vereins eingegangene Verbindlichkeiten haftet allein das Vermögen des Vereins. Eine Haftung der Vereinsmitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die
- mindestens 16 Jahre alt ist
- die Ziele des Vereins unterstützt
- die Bibel als Wort Gottes anerkennt
- sich zu den Glaubensleitsätzen der evangelischen Allianz
bekennt (s. Anlage)
2. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Endes eines jeden
Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer
Frist von 3 Monaten.
5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Ver-
eines schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand
mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied
muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtferti-
gung gegeben werden. Gegen den Ausschlie ßungsbeschluss
kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des
Ausschlusses Berufung ein gelegt werden, über den die
nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
§ 7 Organe des Vereins
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 25% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des Vereins. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abge-
lehnt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
- Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins
- Aufgaben des Vereins
- den Haushalt des Vereins
§ 10 Satzungsänderungen
1. Für die Änderung von Satzungen ist eine 2/3-Mehrheit der er-
schienenen Mitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen
kann in der Mitgliederversammlung nur entschieden werden,
wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung
hingewiesen wurde und sowohl der bisherige als auch der vor-
gesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
2. Satzungsänderungen die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanz-
behörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vor-
stand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen
müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt
werden.
§ 11 Kassenprüfung
Die Kassenprüfung findet jährlich durch zwei von der Mitglieder-
versammlung gewählten Kassenprüfer statt. Sie erstatten ihr
Bericht. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt jährlich, eine einmalige
Wiederwahl der Kassenprüfer ist möglich.
Vorstandsmitglieder dürfen nicht zum Kassenprüfer gewählt werden.
§ 12 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen
§ 13 Auflösung des Vereins
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen ist eine 3/4-
Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach
rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitglie-
derversammlung gefasst werden.
2. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbe-
günstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Wehberger
Pfarrbezirk der Christus-Kirchengemeinde, der es aus-
schließlich und unmittelbar für die in § 2 dieser Satzung
genannten Zwecke zu verwenden hat.
Anlage
Glaubensleitsätze der Evangelischen Allianz
Wir bekennen uns
Zuwendungen
Damit wir die gesetzten Ziele erreichen können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Neben der aktiven Mitarbeit freuen wir uns über jede Form der finanziellen Unterstützung.
Beachten Sie bitte, dass der Verein durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, und Sie somit Ihre Spenden steuerlich geltend machen können.
Zuwendungen per Überweisung
Ihre Zuwendungen überweisen Sie bitte an den Förderverein Markuskirche e.V.
Kontonummer: 17007121
Bankleitzahl: 458 500 05
Geldinstitut: Sparkasse Lüdenscheid
Zuwendungen per Einzugsverfahren
Eine für Sie besonders einfache Möglichkeit ist es, uns zum Einzug der Spenden von Ihrem Konto zu ermächtigen. Natürlich bestimmen Sie die Höhe und die Häufigkeit. Nutzen Sie bitte dazu das nachfolgende Formular, welches Sie ausgefüllt an uns zurücksenden.
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Vorsitzender
Rolf-Dieter Wöhlke
Telefon : 017692459453
Schriftführerin
Andrea Standtke
Kassenwartin
Heidrun Schlootz
Im Olpendahl 28
58507 Lüdenscheid
Tel.: 02351 / 52026
Beisitzerin
Irmgard Neufert
Dammstraße 28
58507 Lüdenscheid
Tel.: 02351 / 23376
Kontoverbindung
Kontonummer: 17007121
Bankleitzahl: 458 500 05
Geldinstitut: Sparkasse Lüdenscheid